Preise Zimmer
Die Preise für die Zimmer im Gästehof Fehrmann staffeln sich je nach Aufenthaltsdauer bei: 1 Übernachtung (nur kurzfristig buchbar), 2 – 4 Übernachtungen und ab 5 Übernachtungen.
Alle Preise sind pro Nacht und pro Zimmer in Euro inkl. Frühstück, WLan und Umsatzsteuer zzgl. Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt Dresden bei privater Übernachtung – ab dem 01.07.2023 auch bei geschäftlichen Gründen. Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer siehe unten.
Preise ab 01.10.2022
Zimmerart | 1 Nacht | 2 – 4 Nächte | ab 5 Nächten |
---|---|---|---|
Einzelzimmer | 58,- € | 48,- € | 45,- € |
Zweibett- bzw. Doppelzimmer | 80,- € | 65,- € | 60,-€ |
Dreibettzimmer | 100,- € | 85,- € | 80,- € |
Preise Ferienwohnungen
Ab 01.10.2022: Eine Ferienwohnung kostet ab 3 Übernachtungen 65,- Euro/Nacht für 2 Personen – inkl. Wäsche und Endreinigung.
Für jede weitere Person berechnen wir 10,- Euro/Nacht.
Preise für kürzere Aufenthalte erfragen Sie bitte über unsere Buchungsanfrage oder
per Telefon: 0351 4 11 66 08.
Die Gäste der Ferienwohnungen begrüßen wir auch gern in unserem Frühstücksraum zum reichhaltigen Frühstück für 8,- Euro/Tag pro Person.
Für Langzeitaufenthalte (ab 2 Monate) vereinbaren wir gerne Sonderkonditionen.

Unsere Stornogebühren
Bei Stornierung der Reservierung fallen folgende Kosten an:
- bis 30 Tage vor Anreise keine
- bis 10 Tage vor Anreise 20 % der Übernachtungskosten
- später 50 % der Übernachtungskosten
Beherbergungssteuer
Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt Dresden seit Mai 2015
Informationen unter: www.dresden.de/beherbergungssteuer oder als PDF-Download: Beherbergungssteuer, Aktualisierung zum 01.01.2020
Hinweis: Seit dem 01.01.2019 gibt es eine Neuregelung für die Beherbergungssteuer in der Stadt Dresden.
Es sind 6 % des Übernachtungspreises zu entrichten – d.h. es sind ca. zwischen 1,30 Euro und 3,12 Euro pro Nacht und Person zu bezahlen – je nach Zimmerart, Aufenthaltsdauer, Kinder etc.
Für Geschäftsreisende
Nutzen Sie das Formular: Arbeitgeberbestätigung für Arbeitnehmer und Aus- und Fortzubildende der Landeshauptstadt Dresden für die Befreiung von der Beherbergungssteuer.
Für Selbstständige
Nutzen Sie das Formular: Eigenbestätigung für Selbstständige und freiberuflich Tätige (Beherbergungssteuer) der Landeshauptstadt Dresden für die Befreiung von der Beherbergungssteuer.
Achtung – Änderung ab 01.07.2023
Ab dem 01.Juli 2023 ändert die Stadt Dresden ihre Erhebung der Beherbergungssteuer – d.h. es müssen dann auch dienstlich/geschäftlich veranlasste Übernachtungen mit der Beherbergungssteuer von derzeit 6% belegt werden. Eine Befreiung ist nur noch für Minderjährige, schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr und Begleitpersonen von schwerbehinderten Personen mit Merkzeichen „B“ in einem entsprechenden Ausweis möglich.
Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen hier vor Ort zur Verfügung.