Preise Zimmer
Die Preise für die Zimmer im Gästehof Fehrmann staffeln sich je nach Aufenthaltsdauer bei:
1 Übernachtung (z.Zt. nur kurzfristig und in Ausnahmefällen buchbar)
2 – 4 Übernachtungen und
ab 5 Übernachtungen.
Alle Preise sind pro Nacht und pro Zimmer in Euro inkl. Frühstück, Parkplatz, WLan und Umsatzsteuer zzgl. Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt Dresden.
Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer siehe unten.
Preise ab 01.01.2024
Zimmerart | 1 Nacht | 2 – 4 Nächte | ab 5 Nächte |
---|---|---|---|
Einzelzimmer | 60,- € | 50,- € | 48,- € |
Zweibett- bzw. Doppelzimmer | 90,- € | 68,- € | 65,-€ |
Dreibettzimmer | 110,- € | 90,- € | 85,- € |
Preise Ferienwohnungen
Eine Ferienwohnung kostet ab 3 Übernachtungen 65,- Euro/Nacht für 2 Personen –
inkl. Wäsche und Endreinigung.
Für jede weitere Person berechnen wir 12,- Euro/Nacht.
Preise für kürzere Aufenthalte erfragen Sie bitte über unsere Buchungsanfrage oder
per Telefon: 0351 4 11 66 08.
Die Gäste der Ferienwohnungen begrüßen wir auch gern in unserem Frühstücksraum zum reichhaltigen Frühstück für 8,- Euro/Tag pro Person.
Für Langzeitaufenthalte (ab 2 Monate) vereinbaren wir gerne Sonderkonditionen.
Unsere Stornogebühren
Bei Stornierung der Reservierung fallen folgende Kosten an:
- bis 30 Tage vor Anreise keine
- bis 10 Tage vor Anreise 20 % der Übernachtungskosten
- später 50 % der Übernachtungskosten
Beherbergungssteuer
Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt Dresden seit Mai 2015
Informationen unter: www.dresden.de/beherbergungssteuer oder als PDF-Download: Beherbergungssteuer, Aktualisierung zum Juli 2023
Hinweis: Seit dem 01.01.2019 gibt es eine Neuregelung für die Beherbergungssteuer in der Stadt Dresden.
Es sind 6 % des Übernachtungspreises zu entrichten – d.h. es sind ca. zwischen 1,35 Euro und 3,15 Euro pro Nacht und Person zu bezahlen – je nach Zimmerart, Aufenthaltsdauer, Kinder etc.
Achtung – Änderung seit 01.07.2023
Zum 01. Juli & 01. September 2023 hat die Stadt Dresden ihre Erhebung der Beherbergungssteuer geändert – d.h. es müssen jetzt auch dienstlich/geschäftlich veranlasste Übernachtungen mit der Beherbergungssteuer von derzeit 6% belegt werden.
Eine Befreiung ist nur noch für Minderjährige, schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr und Begleitpersonen von schwerbehinderten Personen mit Merkzeichen „B“ in einem entsprechenden Ausweis möglich und Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten.
Die entsprechenden Formular stellen wir Ihnen hier digital zur Verfügung.
Formular: Bescheinigung der Bildungseinrichtung
Formular: Meldeschein für steuerbefreite Gäste